Wir sind flexibele Dienstleister
- sollten Sie Rückfragen oder Änderungswünsche zu den AGB der Fa. Frolex haben,
so kontaktieren Sie uns bitte.Gemeinsam werden wir diese dann,
für beide Seiten erfolgreich, definieren.


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Präambel

Frolex bezeichnet den vertragsgegenständlichen Dienst und/oder die Werbeagentur/ Werbetechnik
und Unternehmensberatung Frolex, deren Inhaber Alexander Frolow ist.

AGB von Frolex - Inh. Viktoria Malikova | An der Lehmkuhle 3 | 38442 Wolfsburg

 

§ 1 Anwendungsbereich

Allgemeine Rechte und Pflichten aller Geschäftsbeziehungen von Frolex bestimmen sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung an die Fa. Frolex, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Auftragserteilung durch den Kunden und der Annahme des Auftrages durch die Fa. Frolex kommt ein Werkvertrag zustande, gleich in welcher Form Auftragserteilung Auftragsannahme erklärt wurden.

 

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung der Frolex Service-Produkte Basis/ Fortgeschrittene/ Profi

 

3.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Service-Produkte (Basis/ Fortgeschrittene/ Profi) beträgt 6 Monate soweit nicht einzelvertraglich eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde.

3.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren  Monat, sofern er nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums in Textform per Post schriftlich gegenüber der Fa. Frolex – Inhaber Alexander Frolow, Kundenberatung,  An der Lehmkuhle 3, 38442 Wolfsburg, gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels.

3.3 Die Vergütungen sind Bruttobeträge, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist enthalten und nicht ausweisbar nach § 19 Abs.1 USTG.

 

§ 4 Angebote, Preiserhöhungen, vorzeitige Vertragsbeendigung, Zahlung

4.1 Die unterbreiteten Angebote der Fa. Frolex sind freibleibend und unverbindlich. Sollten sich bis zur - oder während der - Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen ergeben, werden diese dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag mit der Fa. Frolex zurückzutreten. In diesem Falle hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen der Fa. Frolex vertragsgemäß zu vergüten. Das gleiche gilt, wenn das Vertragsverhältnis aus anderen Gründen vorzeitig, d. h. vor Beendigung des Auftrages, beendet wird.

4.2 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Falls nichts anderes vereinbart ist, besteht eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei neuen Verbindungen oder sehr hohen Rechnungssummen kann Voraus- oder Abschlagszahlung bis zu 50% verlangt werden. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat in Euro ohne Abzug auf eines der Konten der Fa. Frolex zu erfolgen.

4.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nach § 19 Abs.1 USTG nicht ausweisbar.

4.4 Liefer- oder Versandkosten der fertigen Leistungen sind nicht enthalten und werden extra berechnet.

 

§ 5 Leistungen

 

Die Fa.Frolex erbringt die branchenüblichen Leistungen in den Bereichen Werbeagentur, Werbetechnik, Unternehmensberatung, Online Marketing.

Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Lediglich die Frolex Service-Produkte sind vorab definiert. Individuelle Änderungen der Serviceprodukte bedürfen der Schriftform.

 

§ 6 Nutzungsrechte

 

6.1 Die Fa. Frolex fertigt das vereinbarte Werk und räumt dem Auftraggeber für dieses, die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf eines zusätzlichen Vertrags zwischen der Fa. Frolex und dem Auftraggeber.

6.2 Die Fa. Frolex behält sich das Recht vor, Werke die für Ihre Auftraggeber gefertigt wurden, im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu nutzen, so dies im Vertrag nicht eindeutig ausgeschlossen wurde.

6.3 Stellt der Auftraggeber der Fa. Frolex andere Werke (z.B. Logos, Fotos, Werbetexte etc.) zur Verfügung die in das Werk der Werbeagentur eingearbeitet werden sollen oder die verändert werden sollen so versichert er mit der Übergabe, dass er sich im Besitz der hierfür notwendigen Nutzungsrechte verfügt und diese auf die Fa. Frolex übergehen lässt. Der Auftraggeber wird die Fa. Frolex von allen Forderungen seitens der Urheber dieser Werke frei halten und ggf. anfallende Kosten zur Rechtsverteidigung der Fa. Frolex übernehmen.

 

§ 7 Gewährleistung

 

7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

§ 8 Haftung / Schadenersatz

 

8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Fa. Frolex) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Fa. Frolex) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

 

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

§ 10 Schlussbestimmungen/ Gerichtsstand

 

10.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

10.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.3  Der zugrundeliegende Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UNKaufrechts
(CISG).

10.4 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. Frolex und dem Auftraggeber ist – soweit gesetzlich zulässig - nach der Wahl der Fa.Frolex Wolfsburg oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen die Fa. Frolex ist Wolfsburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.